Wettkampfreglement

Das Reglement ist in der männlichen Form geschrieben. Es sind damit jeweils Teilnehmer und Teilnehmerinnen angesprochen. Der Verein / das OK aktualisiert das Wettkampfreglement jedes Jahr als Vorbereitung für den nächsten Lauf.

1. Veranstalter

Der Riehener Lauftag wird durch den Verein Pro Running veranstaltet. Der Verein verfügt über Statuten, einen gewählten Vorstand und veranstaltet eine jährliche Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung verfügt über ein Budget und wird über Sponsoren-, Gönner- und Startgeldbeiträge finanziert.

2. Wettkampf

Der Riehener Lauftag ist eine Laufveranstaltung mit dem Charakter eines Landschaftslaufs. Die Wettkampfstrecken sind in einer festgelegten Zeitlimite zu bewältigen. Das OK legt das Veranstaltungsdatum fest.

2.1 Laufstrecken

Die Strecken führen über Asphalt- und Naturwege. Auf der gesamten Strecke ist ein rücksichtsvoller Umgang mit der Natur Bedingung.

2.2 Startort

Der Start für alle Strecken erfolgt im Stadion Grendelmatte in Riehen, Grendelgasse 21, 4125 Riehen.

2.3 Strecken und Startzeiten
Strecke Beschreibung Distanz Startzeit
5km Lauf 1 Runde 5km 09:30 Uhr
5km Walking 1 Runde 5km 09:35 Uhr
10km 2 Runden 10km 10:30 Uhr
Kinderlauf 0.8km 2 Runden 400m 10:15 Uhr
Schülerlauf 1.5km 1 Runden 2.2km 10:35 Uhr
2.4 Garderoben und Wertsachen

Es stehen Garderoben und Duschen im Stadion zur Verfügung.

Ein Wertsachendepot und Taschenabgabe ist ab 8.45 Uhr eingerichtet.

2.5 Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Riehener Lauftag gelten folgende Altersvorschriften:

Strecke Altersbeschränkung
10 km-Lauf keine Altersbeschränkung
5 km-Lauf keine Altersbeschränkung
Schülerlauf Jahrgang 2014 bis 2009
Kinderlauf Jahrgang 2015 und jünger

Eine sehr gute körperliche Verfassung ist Voraussetzung für die Bewältigung aller Strecken.

Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Eltern oder der gesetzliche Vertreter ihr Einverständnis zur Teilnahme geben.

2.6 Anzahl Startplätze

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die maximale Teilnehmerzahl anzupassen. Die Startplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und Zahlungseingänge vergeben.

3. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über www.riehenerlauftag.ch. Die Erfassung und Bewirtschaftung der Teilnehmerdaten geschieht durch  die mit der Zeitmessung beauftragte Firma. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer das Wettkampfreglement. Die Anmeldung ist definitiv.

3.1 Startgeld
Strecke bei Zahlung aus der Schweiz bei Zahlung vom Ausland
5km Walking CHF 15.- CHF 15.-
5km Lauf CHF 18.- CHF 18.-
10km Lauf CHF 28.- CHF 28.-
Schülerlauf CHF 8.- CHF 8.-
Kinderlauf CHF 5.- CHF 5.-

Die Bezahlung erfolgt mit gängigen Kreditkarten oder Banküberweisung. Im Startgeld sind alle im Reglement enthaltenen Leistungen inbegriffen.

Online-Anmeldeschluss: 01. November 2024 um 24:00 Uhr

Nachmeldungen vor Ort sind dieses Jahr möglich. 5km und 10km Läufe mit CHF 5.- Aufpreis, Kinder- und Schülerläufe ohne Aufschlag.

3.2 Abmeldung

Es erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes. Bei Krankheit oder Unfall kann das OK gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses einen Startplatz im Folgejahr zur Verfügung stellen.

3.3 Ummeldung

Die Ummeldung auf eine andere Laufdistanz kann über das Kontaktformular oder per Mail bis am 28. Oktober 2024 ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen. Eine Streckenänderung auf eine kürzere Distanz ist möglich. Eine allfällige Startgelddifferenz wird nicht zurückerstattet. Eine Streckenänderung auf eine längere Distanz ist möglich. Die Startgelddifferenz wird erhoben.

3.4 Umschreibung

Eine Startplatz-Umschreibung auf eine andere Person ist bis am 28. Oktober 2024 ohne Bearbeitungsgebühr möglich.

Danach sind Ummeldungen nicht mehr möglich.

3.5 Kategorien

10km und 5km-Lauf:

  • MU18, MU20, M20, M30, M40, M50, M60
  • WU18, WU20, W20, W30, W40, W50, W60

Kinderlauf

  • MU8, MU10
  • WU8, WU10

Schülerauf

  • MU12, MU14, MU16
  • WU12, WU14, WU16
4. Verpflegungs- und Kontrollposten
4.1  Verpflegungsposten

Im Zielbereich für alle Läufe.

Der Veranstalter kann aufgrund von Witterungsverhältnissen jederzeit und ohne Vorankündigung Verpflegungsposten verschieben und / oder hinzufügen.

4.2 Littering

Bei allen Verpflegungsposten befinden sich Abfalleimer. Ausserhalb der Verpflegungszonen müssen die Abfälle mitgeführt werden und beim nächsten Streckenposten entsorgt werden!

Littering ausserhalb der Verpflegungszonen resultiert in einer Zeitstrafe!

4.3 Kontrollposten

Streckenkontrollen können überall und unangekündigt vorgenommen werden. Die Startnummer ist immer gut sichtbar zu tragen und den Streckenposten bei Nachfrage unaufgefordert mitzuteilen. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen.

4.4 Begleitung

Private Begleitungen von Läufern mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen.  Widerhandlungen führen zur Disqualifikation.

4.5 Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt mit einem aktiven Transpondersystem.
An folgenden Orten werden die Zeiten und Zwischenzeiten gemessen:

  • Start und Ziel: Start-, Zwischenzeit und Endzeitmessung
4.6 Sicherheit und medizinische Hilfe

Der Platzarzt sowie der zuständige Sanitätsdienst betreuen die Läufer im Ziel. Am Posten beim Ziel werden verschiedene medizinische Helfer vor Ort sein. Jeder in Schwierigkeit geratene Läufer (Verletzung oder gesundheitliche Probleme):

  • meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Strecken- oder Sanitätsposten,
  • kann einen anderen Läufer um erste Hilfe bitten,
  • ruft die Notfallnummer der Veranstaltung (wird bekannt gegeben) an.
4.7 Befugnis Sanitätsdienst / Streckenposten

Der Sanitätsdienst und die Streckenposten haben das Recht, Teilnehmer, welche Gefahr laufen sich gesundheitlich zu schädigen, für eine bestimmte Zeit oder endgültig aus dem Rennen zu nehmen.

4.8 Streckenmarkierung und Verkehr

Die Laufstrecken sind nicht ausschliesslich für den Wettkampf abgesperrt. Das Verlassen und/oder Abkürzen der markierten Strecken ist verboten. Widerhandlungen können von einer Zeitstrafe bis zur Disqualifikation führen. Die Strecken werden mit Hinweisschildern, Fähnchen oder Trassierband markiert. Die Anweisungen der Streckenposten sind zu befolgen. Das Nichtrespektieren kann zu einer Zeitstrafe bis hin zur Disqualifikation führen.

5. Zeitlimiten und Aufgabe
5.1 Zeitlimiten

Kann die Zeit nicht eingehalten werden, muss der betroffene Läufer beim jeweiligen Posten oder dem Besenvelo die Startnummer melden. Den Anweisungen der Helfer an den Verpflegungsposten und des Fahrers des Besenvelos ist Folge zu leisten. Geht ein Läufer hinter dem Besenvelo weiter, erfolgt dies auf seine eigene Verantwortung.

5.2 Aufgabe

Im Falle einer Aufgabe muss der Teilnehmer beim nächsten Helfer die Startnummer melden und dessen Anweisungen befolgen.

6. Startnummernausgabe

Die Startunterlagen können am Sonntag, 03. November 2024 ab 8.30 Uhr im Stadion abgeholt werden.

7. Antidoping

Es gelten die internationalen Dopingregeln. Jeder Athlet kann während oder nach dem Wettkampf einer Dopingkontrolle unterzogen werden.

8. Beschwerde

Beschwerden müssen schriftlich spätestens eine halbe Stunde nach dem Zieleinlauf des betroffenen Athleten bei der Wettkampfjury abgegeben werden.

9. Wettkampfjury

Die Wettkampfjury besteht aus folgenden Personen:

  • OK-Präsident
  • weiteres Mitglied des OK
  • Bei Bedarf involvierter Streckenposten, Arzt, Samariter und Velofahrer

Die Jury ist berechtigt, über alle während des Wettkampfes aufgetretenen Zweifelsfälle, ein Urteil zu fällen. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Rekurs möglich.

10. Streckenänderung und Absage

Aus Sicherheitsgründen oder kurzfristig angelegten Baustellen, kann die Wettkampfleitung jederzeit Strecken- und Postenänderungen vornehmen. Bei Ereignissen aufgrund höherer Gewalt behält sich die Wettkampfleitung das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Kürzung oder Streckenänderung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Startgeldern.

11. Versicherung und Haftung
11.1 Versicherung

Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer muss über eine persönliche Unfallversicherung verfügen. Diese muss Kosten für Rettung und Bergung sowie Heilung einschliessen. Die Teilnahme erfolgt in völliger Eigenverantwortung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter lehnt auch jede Haftung für die unentgeldliche Aufbewahrung der Wertsachen im Wertsachendepot ab.

11.2 Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Der Veranstalter schliesst für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Veranstaltung und seiner Helfer.

12. Rangverkündigung und Preisverleihung
12.1 Rangverkündigung

Die Rangverkündigungen finden im Zelt der Festwirtschaft statt.

Die Ranglisten werden auf der Webseite publiziert.

12.2 Preisverleihung

Die ersten drei Damen und Herren des Gesamtklassements jeder Laufdisziplin erhalten einen Preis.

Preise werden nur an anwesende Berechtigte abgegeben. Die Preise werden nicht nachgesandt.

13. Bildrechte und Datenschutz

Alle Teilnehmer verzichten auf jegliches Bildrecht vor, während und nach dem Wettkampf sowie alle Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern bezüglich der Verwendung der Bilder, Ton oder Filmaufnahmen.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Basel